ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN ORGANISIERTEN TOUREN
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN EINES REISENDEN AN EINEM ORGANISIERTEN REISEPAKET
Gemäß Regierungsverordnung 7/2018, mit Richtlinie EE
2015/2302
Bitte lesen Sie die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen aufmerksam durch, die Vertragsbestandteil der organisierten Reise sind, sowie Informationen mit Empfehlungen an Sie, bevor Sie Ihre Anmeldung für eine unserer organisierten Reisen abschließen. Teilnahme an allen organisierten Ausflügen unseres Tourismusbüros, setzt das sorgfältige Studium des Programms des jeweiligen Reisepakets und die Akzeptanz der Allgemeinen Teilnahmebedingungen durch den Reisenden/Touristen voraus , laut P. D. 7/2018. Deswegen, Sie genießen alle Rechte, die in der EU für die betreffenden Pakete vorgesehen sind. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen enthalten allgemeine Aktualisierungen und Informationen, sowie die Rechte und Pflichten der beiden Parteien der organisierten Reise, bezüglich der besonderen Informationen (Reiseziele, Preise, Tag und Uhrzeit der Hin- und Rückfahrt, Transportmittel, Unterkünfte, Besuche usw.), die für jede organisierte Reise separat gelten, Sie müssen das aktuell gültige Programm und die entsprechende verfügbare Preisliste konsultieren. Die Ausflugsprogramme der Reisen gelten für den Zeitraum, der gemäß den entsprechenden Formularen, die die Kunden haben, oder den veröffentlichten Online-Formularen auf der Website des Reiseunternehmens Athanasiadis angegeben ist (www.athanasiadistravel.gr) (wo mögliche Änderungen angegeben sind, Korrekturen und Reiseinformationen, die alle Reisenden binden) und in untrennbarer Kombination mit der jeweils gültigen Preisliste.
1. VERANSTALTER – ALLGEMEINES TOURISMUSBÜRO
Unser Unternehmen, mit dem Namen ATHANASIADIS I ANGELEA N.E. „Mit dem unverwechselbaren Titel „ATHANASIADIS TRAVEL“, und Hauptsitz an der Universität 67 , mit Nummer MH.T.E(0206E60000857601) und E-Kontaktnummern 2106001810 – 2103312333 E-Mail [email protected] , fortan heißt es "Allgemeines Fremdenverkehrsamt", und wird als Reiseveranstalter Mitglied bei GEPOET, entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Reisebüros oder als Vermittler zwischen anderen Reisebüros und Transportmitteln, mit dem Endziel, diese organisierten Reisen an den Reisenden/Touristen zu verkaufen.
2. ALLGEMEIN
Die in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen enthaltenen Angaben mit Zahlen und Empfehlungen wurden von unserer Geschäftsstelle geprüft, für ihre Gültigkeit und Standardisierung, sind allgemeiner Natur und gelten unverändert ohne mögliche Abweichungen, es sei denn, im Programm jedes Ausflugspakets ist etwas Spezifischeres oder Anderes erwähnt. Die Programme, inklusive der aktuellen Preisliste, sie gelten für den auf ihnen angegebenen Zeitraum. Informationen und Details zu Reiseprogrammen können sich ändern, aufgrund außergewöhnlicher Änderungen wie z ( Wetterphänomen). In diesem Fall, Sie werden sofort auf die bequemste Weise benachrichtigt und deshalb müssen wir alle Ihre Kontaktdaten haben, für deren Erklärung Sie allein verantwortlich sind. Sitzplatzwechsel im Bus werden während der Fahrt nicht durchgeführt. Die geplanten Stopps der Tour können nicht mehr geändert werden, sobald sie von unserem Büro arrangiert und bearbeitet wurden.. Unser Büro behält sich das Recht vor, die Größe der Busse je nach Teilnehmerzahl des Ausflugspakets zu ändern und zu wählen.
3. ANMELDUNGEN – TEILNAHME AN ORGANISIERTEN AUSFLÜGEN
Die Registrierung erfolgt durch einen Besuch in unseren Büros oder in den Büros unserer Partner, per Mail ( Elektronik), Fax, das Telefon, Bereitgestellt (um Sitzplätze für die jeweilige Fahrt zu reservieren): 1die Zahlung des jeweils vorgesehenen Vorschusses ( 40% ) oder den gesamten Betrag, in bar oder per Kredit-/Debit- oder Prepaid-Karte oder durch Überweisung an das Tourismusbüro, innerhalb 48 Std., und 2. der bedingungslosen Annahme und Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für eine gültige Registrierung, auf dem Vorauszahlungsbeleg ist die konkrete Reise anzugeben, mit den Abfahrts- und Rückreisedaten und allen anderen Unterscheidungsmerkmalen jedes Passagiers. Das Recht auf Teilnahme an der Reise, wird durch die Zahlung des gesamten Paketwertes und der damit verbundenen Gebühren sichergestellt 7 volle Tage vor Abflug. Jede Nichtzahlung des vollen Reisepreises innerhalb der vereinbarten Frist, gibt unserem Fremdenverkehrsamt das Recht, die Reservierung zu stornieren und ggf, Stornogebühren zu verlangen, in Übereinstimmung mit den hierin enthaltenen Stornierungsbedingungen. Der Vertragspartner, der seine Familie oder Gruppe vertritt, ist verpflichtet, alle von ihm vertretenen Mitreisenden über die Einzelheiten und Bedingungen der Reise zu informieren. Teilnehmer durch Dritte haben die gleichen Pflichten wie der Vertreter, der sie zur Reise angemeldet hat, und das Tourismusbüro stellt ihnen alle relevanten Informationen zur Verfügung, wann immer gewünscht.
Die touristischen Dienstleistungen, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, sowie die damit verbundenen Kosten, sie sind im Pauschalreisevertrag aufgeführt, den Sie nach dem Lesen unterzeichnen sollten. Falls Ihre physische Anwesenheit nicht möglich ist (Reservierung per Telefon, E-Mail usw.) Sie erhalten die Vereinbarung per E-Mail (in diesem Fall haben Sie das Recht, innerhalb einer Frist vom Vertrag zurückzutreten 14 Tage ab dem Datum, an dem es an Ihre E-Mail gesendet wurde, unter Berücksichtigung der in Artikel genannten Stornogebühren 11 anschließend).
Unser Tourismusbüro, übernimmt keine Verantwortung für die Tage und Öffnungszeiten der Märkte, Museen und archäologische Stätten.
4. REISEPREISE – BELASTUNGEN .
Den Tarifwert der Fahrten entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste, die regelmäßig aktualisiert wird. Die Reisepreise werden am Tag der Ausgabe der Preisliste berechnet, basierend auf den Servicegebühren jeder Fahrt, die Kosten für Kraftstoff oder andere Energiequellen, die geltenden Tarife / Untersuchungshaft, jede Art von Steuern oder Gebühren, der Wechselkurs von Fremdwährungen im Verhältnis zum € (Euro), sowie alle anderen Kostenfaktoren (z.B. Mindestteilnehmerzahl etc.). Unser Tourismusbüro, nach Ausschöpfung aller Vorhersagemöglichkeiten, behält sich Preisanpassungen vor, wenn sich die oben genannten Kostenfaktoren ändern (z.B. Kraftstoffpreisschwankung). im Speziellen, Der Reisepreis kann sich bis zu ändern 20 Tage vor Reisebeginn. Die konkrete Preiserhöhung wird dem Reisenden detailliert und übersichtlich kalkuliert mitgeteilt, nachvollziehbar und eindeutig.
Im Falle einer erheblichen Preiserhöhung (d.h. oben 8% den Wert der Reise) aus den oben genannten Gründen, Der Reisende kann den Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr stornieren und erhält den genau gezahlten Betrag zurückerstattet. Wenn der Reisende den Vertrag über die organisierte Reise aus dem oben genannten Grund kündigt, dann kann der Reisende ein anderes Paket gleicher oder höherer Qualität erhalten. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, unser Fremdenverkehrsamt zu benachrichtigen, schriftlich jede Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist, die jedoch keinesfalls überschritten werden darf 2 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem ihm die Preiserhöhung mitgeteilt wird. Für den Fall, dass der Reisende nicht innerhalb der oben genannten Frist schriftlich antwortet, unser Tourismusbüro, ist verpflichtet, seine Teilnahme zu stornieren und ihm alle von ihm gezahlten Beträge ohne weitere Verpflichtungen zurückzuerstatten, unter Berücksichtigung der in Artikel genannten Stornogebühren 11 anschließend.
Auch, unser Fremdenverkehrsamt hat das Recht, für einen bestimmten Zeitraum oder für eine begrenzte Anzahl von Plätzen, Plätze zu günstigeren Preisen vorzuverkaufen, mit besonderen Stornogebührenbedingungen.
Die Gebühren für Kinder weichen von Fall zu Fall vom kostenlosen Übernachtungsangebot ab, ohne Essen, in Hotels und Schiffen, bis zu einem kleinen Rabatt (seit Ewigkeiten 2-10 Jahre, normalerweise, und nur bei Zahlung von zwei Erwachsenen im selben Zimmer/in derselben Kabine).
Die Preise beinhalten keine Beherbergungssteuern und Kommunalsteuern, die jeweils vom Reisenden selbst an die betreffende Hoteleinheit gezahlt werden. In Griechenland beträgt die Beherbergungssteuer pro Zimmer/Suite und pro Nacht: Hotel 3*: € 1,50, 4*: € 3,00, 5*: € 4,00 .
5. VERBINDLICHKEITEN – ZUSTÄNDIGKEITEN DES TOURISTISCHEN BÜROS
Unser Tourismusbüro, ist verpflichtet, die den Reisenden zur Verfügung stehenden Reisen bestmöglich zu koordinieren und durchzuführen, indem das betreffende Programm erfüllt und durchgeführt wird, solange die Wetterbedingungen dies zulassen. Nichtsdestotrotz, alle Möglichkeiten der Voraussicht und Sorgfalt erschöpft haben, ist nicht verantwortlich für falsche Handlungen und Unterlassungen Dritter und ihrer Partner, sowie für Notfallsituationen, wie Stornierungen, Verspätungen oder Änderungen der Routen der verschiedenen Transportmittel ( Schiffe, Busse, Züge usw.) oder bei Ausschluss ("Embargo") Gebiete aufgrund von Terroranschlägen, Streiks und andere Ursachen höherer Gewalt. Unser Tourismusbüro , Verspätungen von Linienschiffen aus technischen, meteorologischen oder anderen Gründen nicht vorhersagen oder kontrollieren können (Daher sollten Reisende keine wichtigen persönlichen Aktivitäten planen oder andere Reisen kombinieren, an Abreise-/Anreisetagen).
Das wird betont, Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die zur Stornierung der Reise oder zu Schäden aufgrund der Nichterfüllung oder fehlerhaften Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen führen können, kann unser Tourismusverband nicht vorhersehen oder kontrollieren. Charakteristische Beispiele für solche Fälle sind: Streiks, Unfälle, Krankheiten, Epidemien, Pandemien , Organische Störungen aufgrund lokaler Gegebenheiten, Höhe, Klima, aufgrund nicht im Reiseprogramm enthaltener Mahlzeiten oder aufgrund mangelhafter Hygienebedingungen durch äußere Einflüsse, kriegsbedingte Verletzungen oder Härten;, Staatsstreiche, Terrorakte, Entführungen, Erdbeben, Wetterverhältnisse, Feuer, Epidemien, toxische Infektionen und andere Notsituationen oder Situationen höherer Gewalt. In den oben genannten Fällen, Unser Fremdenverkehrsamt haftet nicht für Schäden, die dadurch verursacht werden, aber wird alle Anstrengungen unternehmen, um Reisende in jeder Hinsicht zu unterstützen und zu betreuen, ohne dass dies für ihn eine Verantwortung oder Verpflichtung begründet, die entsprechenden außerordentlichen Kosten zu tragen, was abgedeckt werden soll, wie in Fällen höherer Gewalt, von den Reisenden selbst.
Angemessene Beschwerden während der Reise, sie sind unverzüglich und an Ort und Stelle dem Aufsichtspersonal zu melden (das, in Ermangelung dieser, in unserem Büro), und an den Anbieter des jeweiligen Dienstes, schriftlich. Wenn das aufgezeigte Problem nicht vor Ort gelöst werden konnte, nach Ihrer Rückkehr von der Reise, Sie sollten jede diesbezügliche Beschwerde innerhalb einer Frist schriftlich bei unserem Büro einreichen 5 werktags, zusammen mit allen Dokumenten oder anderen Beweisen, die Sie begründen müssen. Nach Ablauf von 5 Tagen, Unser Fremdenverkehrsamt ist nicht verpflichtet, auf Anfragen zu reagieren. Wenn Schäden durch Nichterfüllung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen der organisierten Reise entstehen, Die Entschädigung des Kunden ist auf das beschränkt, was in den internationalen Abkommen festgelegt ist, die das Land binden und die betreffenden Dienstleistungen regeln. im Speziellen: Die Entschädigung beruht auf der Nichterfüllung oder mangelhaften Erbringung der Leistungen der organisierten Reise, auf den doppelten Wert des Reisepreises pro Person begrenzt.
Um eine organisierte Reise machen zu können, die Mindestanzahl von ist erforderlich 20 (zwanzig) Teilnehmer (ohne Kinder unter 10 Jahren. Solange diese Nummer nicht besetzt ist, Unser Büro behält sich das Recht vor, die jeweilige Reise vor Beginn der Exkursion zu stornieren , sie muss auch die Kunden, die ihre Teilnahme erklärt haben, informieren und ihnen das gezahlte Geld zurückerstatten, ohne weitere Verpflichtung.
Unser Büro bietet nur die in den Beschreibungen der organisierten Reiseprogramme genannten Dienstleistungen an. Alle optionalen Einrichtungen sind gegen eine zusätzliche Gebühr verfügbar, wenn es endlich möglich wird, sie umzusetzen. Unser Büro trägt keinerlei Verantwortung für optionale Leistungen, die hauptsächlich von lokalen Stellen durchgeführt werden.
Nach Abschluss Ihrer Reise, unser Büro stellt die gesetzlich vorgeschriebenen Steuerunterlagen aus, die im Bus gesammelt werden.
6. PFLICHTEN – VERANTWORTLICHKEITEN DER REISENDEN
Denn an der organisierten Reise nehmen in der Regel auch andere Personen teil, entsprechendes Sozialverhalten und unbedingte Einhaltung des Reiseprogramms und der Anweisungen der Begleitpersonen bzw. Reiseleiter und deren rechtzeitiges Eintreffen an den Treffpunkten für die verschiedenen Leistungen des Programms ist erforderlich (Überweisungen, Touren, Ausflüge, Mahlzeiten usw.). Wenn die Verspätung oder Unstimmigkeit des Reisenden zu einem Verlust führt , Ausflug, Transport oder andere angebotene Dienstleistungen, Der Reisende muss sich der Gruppe auf eigene Gefahr und Kosten wieder anschließen, ohne Anspruch auf Rückerstattung der versäumten Leistung oder der gesamten Reise, wenn die Verbindung nicht wiederhergestellt werden kann. Unser Büro wird alle Anstrengungen unternehmen, um zu helfen, ohne eine Verpflichtung und Verantwortung zu haben oder zu übernehmen. An den Abfahrtspunkten sollten Sie auf halber Strecke sein (1/2) mindestens eine Stunde vor Abflug.
Für den Fall, dass ein Reisender seine Reise eigenmächtig abbricht und die Gruppe verlässt, er hat keinen Anspruch auf weitere Leistungen oder Entschädigungen, und die Verantwortung und Kosten für Bewegungen außerhalb des Teams liegen in seiner alleinigen Verantwortung. Ähnlich, Unser Büro trägt keine Verantwortung für organisierte Reiseleistungen, die dem Reisenden aufgrund seiner eigenen Fahrlässigkeit oder Verantwortung nicht erbracht wurden, aufgrund seiner Krankheit oder eines plötzlichen Unfalls. Für den Fall, dass der Kunde an der organisierten Reise, für die er einen Sitzplatz reserviert hat, verhindert ist, zuweisen darf (durch schriftliche Mitteilung an unser Büro ) seine Reservierung an eine andere Person, die die Bedingungen zur Teilnahme an der jeweiligen Reise erfüllen, das Neueste 10 Tage vor Reisebeginn, während für den Seeverkehr die entsprechende Frist gilt 13 Werktage vor Abflug. Der Ersatz (Hilfsstoff) und der ursprüngliche Teilnehmer (Zuordnungen) haften gegenüber unserem Tourismusverband als Gesamtschuldner, ihm einen ausstehenden Restbetrag zu zahlen, sowie die eventuellen Mehrkosten dieser Abtretung. Es wird klargestellt, dass jede Änderung genau im gleichen Rahmen erfolgen muss und akzeptabel ist, solange alle Leistungsträger in der organisierten Reise sind (Hotels usw.) akzeptiere die Änderungen. Falls kein Ersatz gefunden werden kann (Hilfsstoff) eine Anrechnung auf einen späteren Ausflug innerhalb der Frist ist möglich 3 Monate. Reisende sind für die Handlungen von mitreisenden Kindern verantwortlich und müssen diese während der gesamten Reise ständig auf ihre Sicherheit und ihr Verhalten beaufsichtigen.
Wenn die Reise unterbrochen wird, aufgrund einer Quarantäne oder eines Krankenhausaufenthalts des Teilnehmers oder aus anderen Gründen der vorbeugenden öffentlichen Gesundheit des Ziellandes oder eines Zwischenlandes, Das Reiseunternehmen Athanasiadis trägt keinerlei Verantwortung gegenüber dem Reisenden für die teilweise oder vollständige Nichterbringung der vereinbarten Leistungen, keine Verpflichtung zu irgendeiner Art von Entschädigung oder Ersatz, wenn Ihnen die Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt nicht erbracht wird.
7. HOTELS-UNTERKÜNFTE MIT TRANSPORT (SCHIFFE - BUS - FLUGZEUGE)
Alle Informationen, bezüglich der Kategorisierung oder Klassifizierung der in den detaillierten Programmen unserer organisierten oder verkauften Reisen erwähnten Hoteleinheiten und Unterkünfte, stehen im Einklang mit den geltenden Gesetzen der einzelnen Staaten für die touristische Klassifizierung von Hoteleinheiten und Unterkünften, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. Die meisten Hotelzimmer bieten Platz für zwei Betten oder ein halbes Doppelbett. Die Dreibettzimmer sind, im Wesentlichen, Doppelzimmer mit Zustellbett. Normalerweise sind sie nicht besonders bequem und das Zustellbett kann kleiner sein als das normale oder ein Sofa oder ein Klappbett. Die Zimmer werden vom Hotel in der Regel zwischen geliefert 14:00΄-16:00΄ und steht den Mietern am Abreisetag bis 10.00΄-12.00΄ zur Verfügung (abhängig von den Richtlinien des jeweiligen Hotels). Falls Sie das Zimmer früher betreten oder später verlassen möchten, Sie müssen die entsprechende Gebühr bezahlen (je nach Verfügbarkeit). Wenn, aufgrund unvorhergesehener Schwierigkeiten, der Reiseveranstalter gezwungen ist, das Hotel auf ein anderes Hotel der gleichen oder einer höheren Kategorie umzubuchen, Das Fremdenverkehrsamt ist nicht verpflichtet, den Reisenden andere Entschädigungen zu leisten.
Bei Busreisen auf Griechenland-Rundreisen werden die Sitzplätze in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben und ändern sich während der Reise nicht, bei Auslandsreisen wechseln sie täglich. Das Rauchen im Bus ist verboten. Die Dauer eines ganztägigen Besuchs/Ausflugs überschreitet neun nicht (9) Gesamtstunden, immer ab Abreise bis Rückkehr zum Hotel berechnet.
Wir empfehlen Ihnen, alle Ihre persönlichen Gegenstände nicht ungeschützt zu lassen und ständig zu überwachen (z.B. Handys usw.) überall (Hotel, Schiff, usw.). Vor allem in Hotels, Es ist internationale Praxis, keine Verantwortung für Geld oder Wertsachen zu übernehmen, die im Zimmer zurückgelassen werden. Für solche Fälle gibt es oft kleine Tresore.
8. PÄSSE, Einreisevisa & SANITÄRE FORMULIERUNGEN
Der Reisepass sollte so lange nach dem von den Zielländern festgelegten geplanten Rückreisedatum gültig sein. Auch die Länder des Schengen-Raums akzeptieren den neuen Typ, mit lateinischen Schriftzeichen, polizeiliche Ausweise.
Unser Tourismusbüro, liefert alle nötigen Informationen, in Bezug auf Reisedokumente und andere Dokumente, die für griechische Staatsbürger erforderlich sind, für jede Reise und jedes Ziel und deren Erteilung und/oder Visum, aber (auch wenn es bei dem betreffenden Prozess eine gewisse Hilfestellung leistet) niemand ist verantwortlich für deren Nichterteilung oder Nichtberücksichtigung durch die zuständigen Behörden, auf die sich der Reisende beziehen muss, und ist auch nicht verantwortlich, falls die Gültigkeit des Visums kürzer als die Dauer der Reise ist (das heißt, die Daten stimmen nicht überein) oder für den Fall, dass ein paar Reisende unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben, außerhalb von Schengen. Vor allem die Angehörigen anderer Länder, die Inhaber ausländischer Pässe sind, sie müssen das Fremdenverkehrsamt informieren und sich selbst an die konsularischen Behörden ihres Landes wenden, sowie die Länder, die sie besuchen werden, um zu prüfen, ob sie ein Einreisevisum oder andere Dokumente für die Länder benötigen, die sie durchqueren oder in die sie reisen werden, sowie für ihre Wiedereinreise nach Griechenland oder in das Land, aus dem sie ausgereist sind. Das Versäumnis, Ihre Reisedokumente rechtzeitig auszustellen oder ein Visum zu besorgen, rechtfertigt nicht die Stornierung Ihrer Reiseteilnahme ohne Berechnung von Stornogebühren. Für Gültigkeit und Gültigkeit ist jeder Reisende selbst verantwortlich, Sicherung und Aufbewahrung seiner für seine Reise erforderlichen Reisedokumente. Der Reisende ist für die Aufbewahrung der Tickets und generell aller Reisedokumente während der gesamten Reise verantwortlich.
Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind allein begleitet, muss eine beglaubigte Vollmacht in englischer Sprache mitbringen, vom anderen Elternteil, wer reist nicht. Ein ähnliches Verfahren wird angewendet, wenn der Minderjährige nicht von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten begleitet wird, in diesem Fall ist eine beglaubigte Vollmacht beider Elternteile erforderlich. In jedem Fall trägt unser Büro keine Verantwortung, wenn die örtlichen Behörden ihre Einreise in ihr Land nicht akzeptieren .
Der Reisende ist verpflichtet, die nationalen Bestimmungen und Vorschriften sowie die Weisungen der nationalen Behörden einzuhalten. Unser Büro trägt keine Verantwortung, falls der Reisende strafrechtlich verfolgt wird, vorgeladen werden, um vor einer Behörde zu erscheinen, Verhaftung durch örtliche Behörden usw.
Aufgrund der Vertraulichkeit personenbezogener medizinischer Daten – sensible personenbezogene Daten – die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Gesundheitsbehörden obliegt ausschließlich dem Reisenden selbst. Der Reisende ist verpflichtet, sich rechtzeitig durch die örtlichen Gesundheitsämter über die Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Landes zu informieren, sowie für Impfstoffe oder Medikamente, die er möglicherweise beschaffen muss. Kunden mit gesundheitlichen Problemen sollten die Reisegenehmigung ihres Arztes einholen, B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer Erklärung, dass er sicher reisen kann. Unser Büro übernimmt keinerlei Verantwortung für Krankheit, Verletzung, Verlust des Lebens, Unfall oder andere gesundheitliche Notfälle während der Reise. Im Falle eines ähnlichen Ereignisses, Unsere Praxis wird versuchen, den Patienten so gut wie möglich zu unterstützen, er ist jedoch nicht verpflichtet, für zwingend erforderliche Ausstiege und Änderungen des Reiseprogramms einzustehen, die reibungslos weitergehen wird.
09. Gepäck – TASCHEN
Gepäck wird unter der Verantwortung und Sorgfalt seiner Besitzer befördert, unabhängig davon, ob sie von Vertretern unseres Büros begleitet werden oder nicht. Bei Beschädigung oder Verlust, es gelten die entsprechenden internationalen Bedingungen für jedes Transportmittel und für Hotels und die Verantwortung in diesem Fall, beschränkt sich auf das, was diese Bedingungen vorsehen. Unser Büro übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt des Gepäcks.
10. REISEVERSICHERUNG
Unser Büro hat für jede von ihm organisierte Reise eine Berufshaftpflichtversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Die Nummer der Versicherungspolice und die Angaben zur Versicherungsgesellschaft sind im Pauschalreisevertrag angegeben. Die Versicherungspolice handelt, einschließlich, bei Insolvenz des Veranstalters, für alle Reisenden unabhängig von ihrem Wohnort, der Abreiseort oder der Ort des Verkaufs der Reiseleistung.
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11. ANDERE STORNIERUNGEN
Stornierungen der Teilnahme seitens des Reisenden sind nur schriftlich an unser Büro und zu richten, unabhängig vom Datum der Reservierung.Insbesondere : a) Im Falle einer Stornierung des Ausflugs 13 Tage vor Abflug führt zu einer Rückerstattung 100% b) Bei Stornierung des Ausfluges ab 10 – 7 Tage vor der Abreise impliziert die Übertragung seiner Reservierung an eine andere Person unter den im Artikel genannten Bedingungen 6 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen kündigen oder verweigern 50% des Gesamtbetrags d) Bei Stornierung des Ausfluges ab 6 Tagen bis zum Abreisetag wird der gesamte Betrag einbehalten.
Die Belastung erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung bzw. davon, ob die entsprechenden Beträge bereits von den Reisenden bezahlt wurden oder nicht. Für den Fall, dass eine der beiden Personen, die sich für einen Aufenthalt entschieden haben oder in einem Doppelzimmer übernachten, ihre Teilnahme storniert, übernimmt die entsprechenden Stornogebühren. Solange die oben genannten Stornogebühren nicht gleich sind 100% des Gesamtwertes der Reise, die Person, die schließlich reisen wird, er zahlt auch die Differenz seines Zimmers, da er zwangsläufig in einem Einzelbett übernachten wird.
12. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Unser Fremdenverkehrsamt und der Reisende verpflichten sich, alle Streitigkeiten, die während der Ausführung des Vertrags über die organisierte Reise entstehen können, nach Treu und Glauben beizulegen. Wenn die gütliche Beilegung des Streits nicht möglich ist, zuständig sind die Gerichte von Athen.